Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der avasis AG, Berneck, Schweiz

1.    Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen inkl. Schulungen der avasis AG sowie für von der avasis AG vertriebene Software. Für Schulungen und Software gelten im speziellen die Bestimmungen in den Ziff. 4 und 5.

2.    Vertragsabschluss

2.1.   Der Vertrag zwischen dem Kunden und der avasis AG kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot der avasis AG schriftlich (inkl. E-Mail) annimmt. Änderungen des Angebots der avasis AG durch den Kunden stellen ein Gegenangebot des Kunden dar und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen (inkl. E-Mail) Zustimmungen der avasis AG.

2.2.   Falls im Angebot nichts anders erwähnt ist, ist die avasis AG an schriftliche Angebote während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.

2.3.   Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, solange sie seitens der avasis AG nicht schriftlich (inkl. E-Mail) bestätigt werden.

3.    Dienstleistungen

3.1.   Die konkreten Dienstleistungen der avasis AG ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2.   Im Rahmen der konkreten Ausführungen des Auftrags kann es zu Abweichungen vom Vertrag kommen – sei dies auf Kundenwunsch oder auf Empfehlung der avasis AG. Die avasis AG informiert den Kunden in solchen Fällen über allfällige veränderte Termine und Kosten. Sämtliche Abweichungen vom ursprünglichen Vertrag erfolgen nur mit schriftlicher (inkl. E-Mail) Zustimmung des Kunden. Davon ausgenommen sind Änderungen von Methoden und Vorgehensweisen, infolge rechtlicher oder technischer Normen sowie Irrtum bei Beschreibung bzw. Preisangaben, welche ausdrücklich vorbehalten sind. Die avasis AG informiert den Kunden über solche Abweichungen so rasch wie möglich.

3.3.   Die avasis AG ist berechtigt, vereinbarte Dienstleistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4.    Schulungen

4.1.   Abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB gelten für Schulungen die nachfolgenden Bestimmungen:

4.2.   Die Anmeldung zur Schulung kann telefonisch, per E-Mail oder Online über www.avasis.biz erfolgen. Die Teilnehmer erhalten bis spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn eine Bestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.

4.3.   Eine Absage der Teilnahme ist kostenfrei, wenn sie spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn in schriftlicher Form bei der avasis AG eintrifft. Bei späterer Absage, bis 5 Werktage vor Schulungsbeginn, werden 50% der Schulungsgebühr belastet. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 5 Werktagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die gesamte Schulungsgebühr geschuldet.

4.4.   Schulungen finden, sofern nicht anders vereinbart, in den Schulungsräumlichkeiten der avasis AG an deren Sitz statt. Die avasis AG behält sich vor, den Schulungsort kurzfristig zu ändern.

4.5.   Die avasis AG behält sich vor, Schulungen infolge zu geringer Teilnehmerzahl (Mindestteilnehmerzahl = 3 pro Schulung) oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme an der nächsten Schulung zum gewählten Thema. Findet die entsprechende Schulung aus Gründen, die bei der avasis AG liegen nicht statt, kann sich der Teilnehmer wahlweise für eine der folgenden Schulungen anmelden oder die Schulungsgebühr zurückverlangen.

5.    Software

5.1.   Abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB gelten für Software die nachfolgenden Bestimmungen:

5.2.   Allgemeines

5.2.1.   Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und den Unterhalt von Software ist der Kunde verantwortlich.

5.2.2.   Die avasis AG bietet eine Hotline / einen Telefonsupport in deutscher und englischer Sprache, während der Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 11:45 Uhr und zwischen 13:30 und 17:00 Uhr an. Davon ausgenommen sind Feiertage.

5.2.3.   Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit über das Ticketsystem der avasis AG, eine Fehlermeldung, Anfrage oder einen Auftrag zu platzieren.

5.2.4.   Der Kunde ist angehalten, vor einer Supportanfrage die entsprechende Softwaredokumentation zu konsultieren. Support-Dienstleistungen werden erst mit Aufnahme des produktiven Betriebes erteilt.

5.3.   Eigensoftware

5.3.1.   Für die Nutzung von Software der avasis AG wird auf den Lizenzvertrag der jeweiligen Software verwiesen.

5.4.   Drittsoftware

5.4.1.   Die avasis AG vertreibt auch Software Dritter (z.B. Siemens).

5.4.2.   Ein Vertrag für die Nutzung der Software Dritter besteht einzig zwischen dem Kunden und dem Dritten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten gelten die auf die Drittsoftware anwendbaren Verträge (z.B. Lizenz- und Endnutzerlizenzverträge (EULA)).

5.4.3.   Die avasis AG ist keine Partei des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten. Eine Haftung der avasis AG für Drittsoftware ist daher ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn Support- oder Garantieleistungen im Auftrag des Dritten durch die avasis AG geleistet werden.

6.    Preise und Abrechnung

6.1.   Sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart wird, werden Dienstleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand gemäss dem vereinbarten Tages-/ Stundensatz in Rechnung gestellt. Entsprechend sind Gesamtpreisangaben für Dienstleistungen Richt- bzw. Schätzwerte und stellen weder einen Fixpreis noch ein verbindliches Kostendach dar. Bei Preisen für Schulungen und Software handelt es sich um Fixpreise. Preisänderungen für Software Dritter bleiben vorbehalten.

6.2.   Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer.

6.3.   Reisekosten, d.h. Reisezeit und Spesen, sind nicht in den angebotenen Stundensätzen enthalten. Es gelten die folgenden Tarife:

  • Reisezeit: CHF 120.00/Std
  • Fahrspesen PKW: CHF 0.75/km
  • Fahrspesen Bahn: Ticket-Preis 1. Klasse
  • Flugspesen:  Ticket-Preis Economy (Europa), Ticket-Preis Business (Interkontinental)

Alle übrigen Spesen (Restaurant, Hotel, Taxi, etc.) werden nach Belegen abgerechnet.

6.4.   Für ausdrücklich angeordnete Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) kann die avasis AG nach eigenem Ermessen einen Zuschlag von 50% erheben, an Sonn- und Feiertagen von 100%.

7.    Zahlungsbedingungen

7.1.   Dienstleistungen werden dem Kunden nach geleisteter Arbeit monatlich in Rechnung gestellt.

7.2.   Software-Lizenzen werden mit Zustellung des Lizenzkeys bzw. -files fakturiert.

7.3.   Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 20 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

7.4.   Die avasis AG behält sich vor, von Kunden Vorauszahlung zu verlangen. Die avasis AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachnahme zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.

8.    Terminangaben

8.1.   Terminangaben seitens der avasis AG sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusagen.

8.2.   In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von der avasis AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verschieben sich die angekündigten Termine entsprechend.

8.3.   Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist die avasis AG berechtigt, Leistungen auszusetzen, bis die fälligen Rechnungen bezahlt sind. Allfällige Terminangaben können somit nicht eingehalten bzw. als verbindlich betrachtet werden.

9.    Mängel

9.1.   Bei Verträgen zwischen dem Kunden und der avasis AG betreffend Dienstleistungen und Schulungen handelt es sich um einen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR.

9.2.   Der Kunde ist verpflichtet Dienstleistungen der avasis AG innert 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Projektabschluss oder Projektteilabschluss zu prüfen und allfällige Mängel der avasis AG unverzüglich, schriftlich und detailliert anzuzeigen.

9.3.   Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch die avasis AG zu. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.

10.  Haftung

10.1. Die Haftung der avasis AG wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. So haftet die avasis AG – unabhängig vom Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die avasis AG haftet zudem nicht für indirekte oder mittelbare Schäden und bei Schäden wie entgangenem Gewinn und bei Schäden infolge höherer Gewalt sowie für Schäden, die dem Kunden als Folge einer rechtmässigen Handlung oder Unterlassung seitens der avasis AG entstehen (vgl. z.B. Ziff. 8.3).

10.2. Desgleichen haftet die avasis AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/Datensicherung und Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen von Software – hätte verhindern können.

11.  Geistiges Eigentum

Jede Partei, d.h. sowohl der Kunde als auch die avasis AG, behalten sämtliche ihr zustehenden Rechte (z.B. Eigentum, Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Firmenrechte sowie Domains). Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte von avasis AG zu wahren.

12.  Datenschutz

Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der avasis AG (https://www.avasis.biz/datenschutz/).

13.  Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der avasis AG unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allenfalls anwendbarer Staatsverträge oder internationaler Konventionen (z.B. das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrecht (CISG))). Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der avasis AG.

14.  Schlussbestimmungen

14.1. Es gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die avasis AG behält sich die jederzeitigen Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor.

14.2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von der avasis AG, auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen, ohne ausdrückliche schriftliche Mitteilung nicht anerkannt.

14.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber der avasis AG oder Rechte und/oder Pflichten aus mit avasis AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der avasis AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

14.4. Sind oder werden einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder ungültig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

 

Diese AGB gelten ab 11.11.2022